Abmahnfähiges Impressum prüfen 2026: Warum alte Impressen mit „§ 5 TMG“ riskant sind + 12-Punkte-Checkliste
Wer sein Impressum seit Mai 2024 nicht mehr angefasst hat, nutzt mit hoher Wahrscheinlichkeit veraltetes Bundesrecht. Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst und das TTDSG in TDDDG umbenannt. Erfahren Sie hier, welche 12 Punkte Ihr Impressum 2026 zwingend erfüllen muss, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
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Fügen Sie Ihren Impressumstext in unseren kostenlosen Scanner ein. Die App erkennt veraltete Gesetze („TMG“, „TTDSG“, „RStV“), fehlende Pflichtangaben und berechnet Ihr persönliches Abmahnrisiko.
1. Die drei großen Gesetzesreformen im deutschen Web-Recht
In den vergangenen Jahren hat der deutsche Gesetzgeber gleich drei zentrale Rechtsgrundlagen reformiert, die in praktisch jedem Webseiten-Impressum und jeder Datenschutzerklärung vorkommen:
Das Telemediengesetz (TMG) wurde im Mai 2024 aufgehoben. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) setzt den europäischen Digital Services Act (DSA) um. Sämtliche Anbieterkennzeichnungen müssen heute ausdrücklich auf § 5 DDG verweisen.
Aus dem „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ wurde das „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz“ (TDDDG). Sämtliche Cookie-Klauseln und Consent-Texte müssen auf § 25 TDDDG aktualisiert werden.
Der alte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist seit November 2020 Geschichte. Wer journalistisch-redaktionelle Angebote (Blogs, Podcasts, Fachartikel) betreibt, muss den Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) benennen.
2. Was kostet eine Impressums-Abmahnung wirklich?
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind kein Papiertiger. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
| Impressums-Verstoß | Üblicher Streitwert | RVG-Kosten (1,3 Gebühr) | Zusätzliches Risiko |
|---|---|---|---|
| Vollständig fehlendes Impressum | 5.000 € – 10.000 € | 540 € – 970 € | Ordnungsgeld bis zu 50.000 € durch Bundesnetzagentur möglich. |
| Fehlende Vertretungsorgane (GF bei GmbH/AG) | 3.000 € – 5.000 € | 383 € – 540 € | Strafbewehrte Unterlassungserklärung mit 2.500 € Vertragsstrafe pro Verstoß. |
| Reines Postfach statt ladungsfähiger Anschrift | 3.000 € – 5.000 € | 383 € – 540 € | Verletzung elementarer Transparenzpflichten nach § 5 DDG. |
| Nur Kontaktformular ohne Telefon / E-Mail | 2.500 € – 4.000 € | 334 € – 453 € | EuGH-Urteil: Zwei unmittelbare Kommunikationswege zwingend nötig. |
3. Die 12-Punkte-Checkliste für Ihr Webseiten-Impressum 2026
Kein Verweis mehr auf das alte § 5 TMG.
Vor- & Nachname oder exakte Firmenbezeichnung lt. Register.
Straße, Hausnummer, PLZ & Ort (kein reines Postfach!).
E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorhanden.
Alle Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstände (AG/Verein).
Amtsgericht und HRB/HRA/VR-Nummer angegeben.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG) genannt.
Bei Anwälten, Ärzten, Architekten und Steuerberatern.
Verantwortliche Person bei Blogs, Magazinen und News.
Hinweis auf Teilnahme / Nichtteilnahme gem. § 36 VSBG.
Von jeder Seite aus permanent sichtbar verlinkt.
Verweis auf das neue TDDDG statt altes TTDSG.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile?
Ja. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH benötigen auch geschäftlich genutzte Accounts auf Instagram, LinkedIn, Facebook, TikTok oder YouTube ein vollständiges Impressum. Ein direkter klickbarer Link („Impressum: domain.de/impressum“) in der Profil-Bio genügt.
Darf ich meine Privatadresse im Impressum als Freelancer schwärzen oder verbergen?
Nein. Der Gesetzgeber verlangt eine ladungsfähige Anschrift. Die Nutzung eines virtuellen Büros oder Coworking-Spaces ist nur dann zulässig, wenn dort tatsächlich Post zugestellt werden kann und eine reale Niederlassung besteht. Reine Briefkastenfirmen sind unzulässig.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage in Österreich und der Schweiz?
In Österreich gilt primär § 5 ECG und zusätzlich die strenge Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz (Blattlinie). In der Schweiz greift Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG für den elektronischen Geschäftsverkehr. Unser Generator passt die Texte je nach gewähltem Land automatisch an.
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