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Gesetzgebung 2026 • EU-Richtlinie RL (EU) 2020/285

Kleinunternehmergrenze 2026: Neue Schwellenwerte für Deutschland & Österreich

Mit dem Inkrafttreten der EU-weiten Kleinunternehmer-Richtlinie gelten ab 2025/2026 signifikant angehobene Umsatzgrenzen: 25.000 € in Deutschland und 42.000 € in Österreich. Was Selbstständige, Freelancer und Gewerbetreibende jetzt beachten müssen.

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1. Deutschland: Neuregelung durch § 19 UStG n.F. (25.000 € Grenze)

Über viele Jahre galt in Deutschland die starre Grenze von 22.000 Euro Vorjahresumsatz sowie 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Durch das Wachstumschancengesetz und die verbindliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285 wurden die Vorschriften grundlegend reformiert:

Vorjahresumsatz (Stichtag):
25.000 €

Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 € (bisher 22.000 €) nicht überstiegen haben.

Laufendes Kalenderjahr:
25.000 € / 100.000 €

National gilt die 25.000 € Schwelle. Im Rahmen der neuen EU-Kleinunternehmerregelung gilt EU-weit maximal 100.000 €.

Vorteil für Gründer: Durch die Anhebung erhalten Solo-Selbstständige und Nebengewerbetreibende rund 3.000 Euro mehr Umsatzspielraum pro Jahr, ohne in die buchungstechnisch aufwendige monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung gedrängt zu werden.

2. Österreich: Anhebung auf 42.000 € & 55.000 € Toleranzgrenze

In Österreich (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG n.F.) wurde die historische Grenze von 35.000 Euro Netto an die europäische Harmonisierung angepasst:

3. Schwellenwert-Vergleichstabelle 2026 (DACH-Raum)

Kriterium Deutschland (DE) Österreich (AT) Schweiz (CH)
Rechtsgrundlage § 19 UStG n.F. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG Art. 10 MWSTG
Schwellenwert 2026 25.000 € 42.000 € 100.000 CHF
Toleranzkorridor Keine Toleranz Bis 55.000 € (1x in 5 J.) 150.000 CHF (Vereine)
USt-Ausweis auf Rechnung 0 % (Hinweis § 19) 0 % (Hinweis § 6) Keine MWST-Nummer
Vorsteuerabzugsberechtigung Nein (§ 15 UStG gesperrt) Nein (unechte Befreiung) Nein (ohne Unterstellung)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die 25.000-Euro-Grenze rückwirkend für 2025?

Ja, für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Jahr 2026 ist maßgeblich, dass der Gesamtumsatz des Vorjahres (2025) den angehobenen Schwellenwert von 25.000 Euro nicht überstiegen hat.

Kann ich grenzüberschreitend in andere EU-Staaten als Kleinunternehmer liefern?

Seit 2025/2026 ermöglicht die EU-Richtlinie erstmals, die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu nutzen, sofern der EU-weite Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt und eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (mit Suffix "-EX") beantragt wurde.