Nachtragsangebot Muster: VOB/B § 2 Abs. 5 & 6, BGB § 650b und SIA 118 rechtssicher stellen & durchsetzen
Wer auf der Baustelle zusätzliche Leistungen erbringt, ohne vorher eine formelle Mehrkostenanzeige zu stellen, verliert fast immer sein Geld. Wie Sie Nachträge praxiserprobt ankündigen, kalkulieren und mit dem 80%-Abschlagsanspruch absichern.
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1. Die Kardinalpflicht im Bauvertragsrecht: Ankündigung VOR Ausführung
Kaum ein Bauvorhaben im Neubau oder in der Sanierung läuft exakt nach dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (LV) ab. Ob verdeckte Leitungen in Altbauwänden, geänderte Wünsche des Bauherrn oder Verzögerungen durch Vorunternehmer: Fast immer fallen zusätzliche Arbeiten an.
2. Die Rechtsgrundlagen für Nachträge im Überblick
Änderung des Bauentwurfs
Greift, wenn der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Leistung einseitig ändert (z.B. andere Fliesenmaße 60×60 statt 30×30, andere Rohrtrasse). Es ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten auf Basis der Urkalkulation zu vereinbaren.
Zusätzliche Leistung
Greift, wenn eine Leistung gefordert wird, die im ursprünglichen Vertrag überhaupt nicht vorgesehen war (z.B. Erstellung eines zusätzlichen Mauerdurchbruchs, Schimmelbehandlung). Unbedingt vor Ausführung schriftlich anzeigen!
BGB-Bauvertrag 2026
Der Besteller hat ein einseitiges Anordnungsrecht nach 30 Tagen fruchtloser Verhandlung. Der Unternehmer rechnet nach tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK sowie Wagnis & Gewinn ab – und hat Anspruch auf 80 % Abschlagszahlung (§ 650c Abs. 3 BGB)!
Schweiz (SIA) & Österreich
In der Schweiz regelt Art. 84 ff. SIA 118 die Bestellungsänderung und Art. 48 ff. SIA 118 die Regiearbeiten. In Österreich verpflichtet Pkt. 7 ÖNORM B 2110 zur unverzüglichen Vorlage eines schriftlichen Zusatzangebots.
3. Checkliste: Was gehört zwingend in ein DIN-A4 Nachtragsangebot?
- Eindeutige Nachtragsnummer & Bezug: Nachtrag NT-01, NT-02 zum Hauptvertrag Nr. XYZ vom TT.MM.JJJJ unter Nennung des Bauvorhabens.
- Konkrete Sachverhaltsdarstellung: Warum ist die Leistung erforderlich? (Bauherrenwunsch vom TT.MM., Baugrundhindernis, behördliche Statik-Auflage).
- Formelle Mehrkostenanzeige gem. § 2 Abs. 6 VOB/B bzw. § 650b BGB: Ausdrücklicher Hinweis auf den Vergütungsanspruch.
- Prüfbare Leistungs- & Massenberechnung: Einheitspreise, Lohn- und Materialaufschlüsselung sowie Verweis auf das Aufmaßblatt.
- Bauzeitverlängerung: Konkrete Nennung der zusätzlichen Werktage (z.B. „Die vertragliche Fertigstellungsfrist verschiebt sich um 5 Werktage“).
- Bindefrist des Angebots: Typischerweise 14 bis 30 Tage.
- Unterschriftenfeld mit Annahmevermerk: Raum für Datum und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers bzw. bevollmächtigten Bauleiters.
4. Musterformulierung: Rechtssichere Mehrkostenanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Baustellenbesprechung vom [Datum] zeigen wir hiermit gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B [bzw. § 650b BGB / SIA 118 Art. 84] an, dass die Ausführung der nachfolgend bezeichneten Arbeiten eine zusätzliche, im Hauptvertrag vom [Datum] nicht enthaltene Leistung darstellt:
Leistungsgegenstand: [Detaillierte Beschreibung der Zusatzleistung & Grund, z.B. unvorhergesehene Altbausubstanz]
Für die Ausführung dieser Leistung bieten wir Ihnen die in der anliegenden Kalkulation aufgeführten Einheitspreise in Höhe von insgesamt [Betrag] € netto zzgl. gesetzlicher MwSt. an.
Wir weisen darauf hin, dass die Arbeiten erst nach Ihrer schriftlichen Beauftragung bzw. Kostenanerkennung begonnen werden können. Durch diese Zusatzleistung verlängert sich die vertragliche Ausführungsfrist um [X] Werktage.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Meisterbetrieb]
Häufige Fragen zu Nachträgen im Bauhandwerk
Darf der Architekt Nachträge alleine freigeben?
Vorsicht: Die normale Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI) beinhaltet in der Regel keine rechtsgeschäftliche Vollmacht, kostenpflichtige Nachträge für den Bauherrn verbindlich zu beauftragen! Handwerker sollten sich die Beauftragung stets vom Bauherrn selbst oder durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Architekten bestätigen lassen.
Was tun, wenn der Bauherr die Unterschrift verweigert?
Im BGB-Bauvertrag kann der Besteller nach 30 Tagen die Ausführung anordnen (§ 650b Abs. 2 BGB). Der Handwerker hat dann nach § 650c Abs. 3 BGB Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % der im Nachtragsangebot angesetzten Vergütung. In der VOB/B darf der Handwerker die Leistung bei fehlender Beauftragung verweigern und eine Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B stellen.
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