🇦🇹 1. Firmenwagen-Sachbezug in Österreich (§ 4 SachbezugswerteVO)
In Österreich bestimmt sich der Sachbezug nach den tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und NoVA) sowie dem CO2-Emissionswert nach dem WLTP-Prüfverfahren:
Reine E-Autos
Für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (Elektroautos, Wasserstoff) ist kein Sachbezug anzusetzen. Sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherung und Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) entfallen vollständig.
Niedrige CO2-Werte
Liegt der CO2-Ausstoß unter dem gesetzlichen Grenzwert des Erstzulassungsjahres (2026: 121 g/km), beträgt der Sachbezug 1,5 % monatlich, jedoch maximal 720 Euro.
Standard-Klasse
Übersteigt der CO2-Ausstoß den Grenzwert, gilt der volle Satz von 2,0 % monatlich, gedeckelt auf maximal 960 Euro pro Monat.
Weist der Arbeitnehmer durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nach, dass die private Nutzung im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. max. 6.000 km im Jahr) beträgt, halbiert sich der Satz auf 0,75 % (max. 360 €) bzw. 1,0 % (max. 480 €).
🇨🇭 2. Privatanteil Geschäftsfahrzeug in der Schweiz (ESTV 0,9 % Pauschale)
In der Schweiz hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Regelung zum Privatanteil harmonisiert. Seit der Reform gilt:
- 0,9 % pro Monat (10,8 % p.a.): Als geldwerter Vorteil im Lohnausweis (Feld 2.2) wird monatlich 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises (ohne Mehrwertsteuer, mindestens 150 CHF pro Monat) deklariert.
- Arbeitsweg inklusive: Mit der Pauschale von 0,9 % ist auch die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort abgegolten. Ein zusätzliches Aufrechnen von Fahrkosten oder die komplizierte FABI-Berechnung entfällt in der Lohnbuchhaltung.
- Kreuzchen im Feld F: Im Schweizer Lohnausweis muss zwingend das Feld F („Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort“) angekreuzt werden.
3. Ländervergleich DACH im Überblick
| Kriterium | 🇩🇪 Deutschland | 🇦🇹 Österreich | 🇨🇭 Schweiz |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG | § 4 SachbezugswerteVO | ESTV Wegleitung Lohnausweis |
| Elektroauto-Satz | 0,25 % (bis 70k € BLP) | 0,00 % (komplett frei) | 0,90 % (wie Verbrenner) |
| Standard-Verbrenner | 1,00 % + 0,03 %/km | 2,00 % (max. 960 €) | 0,90 % (inkl. Arbeitsweg) |
| Arbeitsweg Besteuerung | Zusätzlich 0,03 % BLP/km | Im Sachbezug enthalten | In der 0,9%-Pauschale enthalten |
| Fahrtenbuch-Alternative | Ja (Gesamtkosten-Methode) | Ja (Halber/Mini-Sachbezug) | Ja (0,70 CHF/km Dienstfahrt) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss in der Schweiz für Elektroautos der volle 0,9 % Satz bezahlt werden?
Ja, die eidgenössische Regelung unterscheidet bisher nicht nach Antriebsarten. Auch für reine Elektrofahrzeuge wird die Standardpauschale von 0,9 % auf den Kaufpreis exkl. Mehrwertsteuer berechnet.
Gilt die Deckelung von 960 € in Österreich auch bei sehr teuren Luxuswagen?
Ja, der Sachbezug ist in Österreich betragsmäßig gedeckelt: Selbst wenn die 2,0 % bei einem Fahrzeugwert von 100.000 € rechnerisch 2.000 € ergäben, müssen maximal 960 € monatlich als Sachbezug angesetzt werden.
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