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DACH Verzugsrecht 2026
Aktualisiert für 2026 • § 288 BGB • Art. 104 OR • § 456 UGB

Verzugszinsen berechnen 2026: Formel, Basiszinssatz & 40-€-Pauschale

Kunden lassen Rechnungen wochenlang unbezahlt liegen? Erfahren Sie exakt, wie Sie taggenaue Verzugszinsen nach Gesetz berechnen, welche Zinssätze 2026 gelten und wie Sie die 40,00 € B2B-Verzugspauschale ohne jeden Schadensnachweis sofort einfordern.

⏱️ Wann tritt Zahlungsverzug ein? Voraussetzungen nach DACH-Recht

Damit Sie gesetzliche Verzugszinsen oder Spesenpauschalen einfordern dürfen, muss der Schuldner formell in Zahlungsverzug geraten sein. Hier unterscheiden sich die Rechtsordnungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich im Detail:

🇩🇪 Deutschland (§ 286 BGB)

Durch Mahnung: Verzug tritt ein mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit.

Ohne Mahnung: Wenn ein Kalendertermin vereinbart war (§ 286 Abs. 2 Nr. 1) oder automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3). Achtung: Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde!

🇨🇭 Schweiz (Art. 102 OR)

Mahnung erforderlich: Nach Art. 102 Abs. 1 OR tritt Verzug grundsätzlich durch Mahnung des Gläubigers ein.

Verfalltagsgeschäft: Ist vertraglich ein bestimmter Verfalltag verabredet (z.B. „Zahlbar bis 31. März“), gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Tages ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR).

🇦🇹 Österreich (§ 456 UGB)

Unternehmergeschäfte: Bei B2B-Forderungen tritt Verzug nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ein, sonst 30 Tage nach Rechnungszugang.

Verbraucher: Nach § 918 ABGB bzw. § 1000 ABGB wird bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins der Verzugszins von 4 % fällig.

📐 Die gesetzliche Zinsformel: Taggenaue Berechnung

Verzugszinsen werden im Zivilrecht stets taggenau pro rata temporis ermittelt. Es handelt sich um einfache Zinsen (keine Zinseszinsen, Zinseszinsverbot nach § 289 BGB / Art. 105 Abs. 3 OR).

Zinsbetrag = (Forderungsbetrag × Zinssatz % × Verzugstage) / 36.500

Dabei gilt:

  • Forderungsbetrag: Die offene Bruttoforderung (inkl. USt) bzw. der Betrag der Rechnung.
  • Zinssatz (% p.a.): Der jährliche Prozentsatz nach BGB / OR / UGB.
  • Verzugstage: Anzahl der Kalendertage ab dem Tag nach Fälligkeitseintritt bis zum Berechnungsstichtag. Im Nenner steht 365 (bzw. 36.500, wenn der Zinssatz in ganzen Prozenten gerechnet wird: 100 × 365).

📊 Zinssätze & Gebühren im DACH-Vergleich 2026

Stand: 2026
Land & Rechtsgrundlage B2B (Geschäftskunde) B2C (Verbraucher) Gesetzliche Pauschale
🇩🇪 Deutschland
§ 288 Abs. 1 & 2 BGB
12,37 % p.a.
(Basis 3,37 % + 9 %p)
8,37 % p.a.
(Basis 3,37 % + 5 %p)
40,00 € Pauschale
(nur B2B, § 288 Abs. 5)
🇨🇭 Schweiz
Art. 104 Abs. 1 & 2 OR
5,00 % p.a.
(oder höherer vertragl. Zins)
5,00 % p.a.
(gesetzlich starr)
Mahnspesen Art. 106 OR
(üblich: 20–50 CHF laut AGB)
🇦🇹 Österreich
§ 456 UGB & § 1000 ABGB
12,58 % p.a.
(OeNB Basis + 9,2 %p)
4,00 % p.a.
(§ 1000 ABGB starr)
40,00 € Pauschale
(nur B2B, § 458 UGB)

💶 Die 40-Euro-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB / § 458 UGB)

Viele Selbstständige, Handwerker und KMU verschenken bares Geld: Bei jeder gewerblichen Entgeltforderung (B2B), die sich im Verzug befindet, steht dem Gläubiger kraft Gesetzes eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.

Die wichtigsten Rechtsfakten zur 40-€-Pauschale:

  • Kein Schadensnachweis nötig: Sie müssen keine tatsächlichen Mahnkosten, Portokosten oder Mitarbeiteraufwände nachweisen.
  • Automatische Entstehung: Der Anspruch entsteht im selben Augenblick, in dem der Verzug eintritt.
  • Anrechnung auf Anwaltskosten: Wird die Forderung später an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro übergeben, wird die 40-€-Pauschale auf die Geschäftsgebühr angerechnet (BGH-Rechtsprechung).
  • Ausschluss bei Verbrauchern: Gegenüber privaten Verbrauchern (B2C) darf die 40-€-Pauschale nicht geltend gemacht werden; hier sind nur die tatsächlichen Portokosten (ca. 2,50 €) erstattungsfähig.

💡 Konkretes Rechenbeispiel: B2B-Agenturrechnung in Deutschland

Eine Marketing-Agentur stellt einem Geschäftskunden am 1. September eine Rechnung über 5.000,00 € brutto mit Fälligkeit zum 15. September. Der Kunde zahlt nicht. Am 30. Oktober (45 Tage nach Fälligkeit) sendet die Agentur die 2. Mahnung.

Hauptforderung: 5.000,00 €
Zinssatz (3,37 % + 9 %p): 12,37 % p.a.
Verzugstage (16.09. bis 30.10.): 45 Tage
Zinsberechnung: (5.000 × 12,37 × 45) / 36.500: + 76,25 €
B2B-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB): + 40,00 €
Neuer Gesamtbetrag der Mahnung: 5.116,25 €

Die Agentur kann nun die vollständigen 5.116,25 € mit kalendermäßiger Frist einfordern.

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❓ Häufige Fragen (FAQ) zu Verzugszinsen & Mahnungen

Unterliegen Verzugszinsen der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer?

Nein. Echte Verzugszinsen stellen Schadenersatz dar und unterliegen weder in Deutschland noch in der Schweiz oder in Österreich der Umsatzsteuer (nicht steuerbarer Vorgang gem. § 1 Abs. 1 UStG bzw. Art. 18 MWSTG). Auf dem Mahnschreiben dürfen auf die Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale keine Umsatzsteuern ausgewiesen werden.

Dürfen Zinsen auf bereits aufgelaufene Zinsen verlangt werden (Zinseszins)?

Nein. Im deutschen (§ 289 BGB) und schweizerischen Recht (Art. 105 Abs. 3 OR) gilt das gesetzliche Zinseszinsverbot. Sie dürfen Verzugszinsen nur auf die Hauptforderung berechnen, nicht auf bereits fällig gewordene Zinsen.

Wie oft darf die 40-€-Pauschale bei derselben Rechnung geltend gemacht werden?

Die 40-Euro-Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bzw. § 458 UGB entsteht genau einmal pro fälliger Forderung, auch wenn Sie dem Kunden mehrere Mahnungen schicken. Bei wiederkehrenden Ratenzahlungen kann sie jedoch pro fälliger Teilrate anfallen.

Was passiert, wenn der Kunde nur die Hauptforderung überweist?

Nach der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge (§ 367 BGB / Art. 85 OR) werden eingehende Teilzahlungen, die nicht zur Deckung der gesamten Schuld ausreichen, zuerst auf die Kosten (Mahnspesen, 40-€-Pauschale), dann auf die Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Ein Restbetrag der Hauptforderung bleibt somit offen und verzinst sich weiter.