Wer gilt als internationaler Wochenaufenthalter?
Ein internationaler Wochenaufenthalter ist eine Person, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland oder Österreich beibehält, aber aus beruflichen Gründen während der Arbeitswoche am Arbeitsort in der Schweiz eine Zweitunterkunft (Studio, Zimmer, WG) bewohnt und an den arbeitsfreien Tagen regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt.
Ehepartner, minderjährige Kinder, Verein Mitgliedschaften oder Wohneigentum müssen sich nachweisbar am deutschen Wohnort befinden.
Die einfache Fahrzeit beträgt mehr als 1,5 Stunden je Richtung (oder mehr als 100–110 km), sodass ein tägliches Pendeln unzumutbar ist.
In der Regel kehrt der Wochenaufenthalter an mindestens 40 bis 45 Wochenenden pro Kalenderjahr nach Hause zurück.
Vergleichsrechnung: Täglicher Grenzgänger vs. Wochenaufenthalter (130.000 CHF Brutto)
Häufig wird angenommen, dass die Miete für ein Zimmer in der Schweiz den finanziellen Vorteil zunichtemacht. Die Praxisrechnung zeigt jedoch das Gegenteil: Durch die Freistellung in Deutschland (Gre-3) bleibt trotz Schweizer Zweitwohnungsmiete deutlich mehr Netto auf dem Konto:
| Kostenblock / Steuer | Modell A: Täglicher Grenzgänger | Modell B: Wochenaufenthalter (Gre-3) |
|---|---|---|
| Schweizer Bruttolohn | 130.000 CHF (135.200 €) | 130.000 CHF (135.200 €) |
| Schweizer Sozialabgaben (AHV/IV/ALV/BVG) | -17.420 CHF | -17.420 CHF |
| Steuern Schweiz & Deutschland | ca. -31.500 € (DE ESt + 4,5% CH) | ca. -14.300 CHF (-14.872 € QSt ZH) |
| Krankenversicherung (KVG Optionsrecht) | -2.640 CHF | -2.640 CHF |
| Miete Zweitwohnung / Studio Schweiz | 0 € (Pendler) | -12.000 CHF (-12.480 €) |
| Fahrtkosten (Pkw-Sprit / Bahn GA) | -4.200 € (tägliche 70 km) | -2.100 € (Wochenendfahrten) |
| Tatsächliches Netto nach ALLEN Kosten | ca. 77.200 € / Jahr | ca. 86.850 € / Jahr (+9.650 €) |
Welche Ausgaben können Wochenaufenthalter steuerlich absetzen?
Wenn Sie in der Schweiz zur ordentlichen Veranlagung (NOV) zugelassen sind oder eine Steuererklärung einreichen, können folgende berufsbedingte Mehrkosten abgezogen werden:
Abzugsfähig sind die tatsächlichen Mietzinsen für ein angemessenes Zimmer oder 1-Zimmer-Studio. In den meisten Kantonen (wie Zürich, Basel oder Bern) gilt ein Höchstbetrag zwischen 800 CHF und 1.500 CHF pro Monat.
Weil der Arbeitnehmer sich außerhalb des Familienhaushalts verpflegen muss, steht ihm ein pauschaler Mehrkostenabzug zu. Bei Vorhandensein einer Betriebskantine liegt die Pauschale bei ca. 3.200 CHF pro Jahr; ohne Kantine bei bis zu 6.400 CHF pro Jahr.
Die Fahrtkosten für die wöchentliche Heimkehr an den Familienwohnsitz in Deutschland oder Österreich sind voll abzugsfähig – wahlweise als Kosten des öffentlichen Verkehrs (z. B. SBB Generalabonnement oder Halbtax) oder bei zeitlicher Unzumutbarkeit mit der Pkw-Kilometerpauschale.
Die 60-Tage-Regel (Formular Gre-3) für Wochenaufenthalter
Wer als Wochenaufenthalter während der Arbeitswoche in der Schweiz übernachtet, erreicht pro Jahr mühelos zwischen 160 und 200 Übernachtungen am Arbeitsort.
Damit ist die Grenzgängereigenschaft nach Art. 15a Abs. 2 DBA rechtlich definitiv erloschen. Der Schweizer Arbeitgeber bestätigt dies mit dem Formular Gre-3 bzw. einem formellen Arbeitgeber-Bestätigungsschreiben an das deutsche Finanzamt.
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