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Schuldbetreibung Schweiz (SchKG)
Praxis-Leitfaden für KMU & Gläubiger • Art. 67 SchKG • Art. 104 OR

Betreibung einleiten in der Schweiz: Von der Mahnung bis zum Zahlungsbefehl

Kunde in der Schweiz bezahlt nicht? Das schweizerische Schuldbetreibungsrecht (SchKG) ermöglicht es Gläubigern, Geldforderungen schnell und ohne vorheriges Gerichtsurteil amtlich durchzusetzen. Erfahren Sie hier den genauen Schritt-für-Schritt-Ablauf.

🗺️ Der Ablauf des Betreibungsverfahrens in 5 Schritten

SchKG 2026
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Vorstufe: Inverzugsetzung & Verzugszins (Art. 102 & 104 OR)

War im Vertrag kein genauer Verfalltag bestimmt, müssen Sie den Schuldner mahnen (Art. 102 Abs. 1 OR). Ab Verzug schuldet der Schuldner von Gesetzes wegen 5,00 % Verzugszins p.a. (Art. 104 Abs. 1 OR). In der letzten Mahnung sollte die Betreibung ausdrücklich angedroht werden – dies veranlasst viele Schuldner zur sofortigen Zahlung, um einen Eintrag im Betreibungsregister zu verhindern.

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Betreibungsbegehren einreichen (Art. 67 SchKG)

Reagiert der Schuldner nicht, reichen Sie das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz (bei Privatpersonen) bzw. am Sitz laut Handelsregister (bei Firmen) ein. Das Betreibungsamt prüft dabei nicht, ob die Forderung tatsächlich zu Recht besteht! Sie müssen lediglich Gläubiger, Schuldner, Betrag in Schweizer Franken (CHF), Verzugszins und den Grund der Forderung (Rechnung Nr. XYZ) angeben.

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Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 69 SchKG)

Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner den amtlichen Zahlungsbefehl zu. Ab diesem Zeitpunkt existiert ein amtlicher Eintrag im Betreibungsregister! Der Schuldner hat nun zwei Möglichkeiten:

  • Zahlung innert 20 Tagen: Der Schuldner bezahlt die Forderung inkl. Zinsen und Amtsgebühren an das Betreibungsamt.
  • Rechtsvorschlag innert 10 Tagen: Der Schuldner erklärt mündlich oder schriftlich „Ich erhebe Rechtsvorschlag“ (Art. 74 SchKG). Er muss hierfür keine Gründe angeben!
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Beseitigung des Rechtsvorschlags (Rechtsöffnung)

Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, steht das Betreibungsverfahren still. Der Gläubiger muss den Rechtsvorschlag vor dem Gericht beseitigen:

Provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG):

Gläubiger besitzt eine schriftliche, vom Schuldner unterzeichnete Schuldanerkennung (z.B. unterschriebener Werkvertrag, Offerte oder Schuldschein). Schnelles, kostengünstiges summarisches Verfahren.

Definitive Rechtsöffnung (Art. 80 SchKG):

Gläubiger besitzt bereits ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, einen vollstreckbaren Schiedsspruch oder eine behördliche Verfügung.

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Fortsetzungsbegehren (Art. 88 SchKG): Vollstreckung

Liegt kein Rechtsvorschlag vor oder wurde er erfolgreich beseitigt, verlangt der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung (frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls). Je nach Status des Schuldners erfolgt nun:

  • Betreibung auf Pfändung (Art. 89 SchKG): Bei Privatpersonen und Einzelunternehmen (Lohnpfändung, Vermögenswerte bis zur Deckung).
  • Betreibung auf Konkurs (Art. 159 ff. SchKG): Bei AG, GmbH, Genossenschaften und im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten.

💰 Amtliche Gebühren nach GebV SchKG 2026

Bundesrecht

Der Gläubiger muss die Gebühren für den Zahlungsbefehl dem Betreibungsamt vorstrecken. Der Schuldner muss diese Kosten jedoch im Erfolgsfall in voller Höhe zurückerstatten:

Forderungshöhe (CHF) Gebühr für Zahlungsbefehl (CHF)
Bis 100 CHF18.00 CHF
100 bis 500 CHF33.00 CHF
500 bis 1.000 CHF53.00 CHF
1.000 bis 10.000 CHF73.00 CHF
10.000 bis 100.000 CHF103.00 CHF
Über 100.000 CHF203.00 CHF bis max. 410 CHF

📄 Der Betreibungsauszug: Die stärkste Waffe des Gläubigers

In der Schweiz ist der Betreibungsregisterauszug der zentrale Bonitätsnachweis für jedermann. Ein einziger Zahlungsbefehl führt zu einem negativen Eintrag:

Die massiven Konsequenzen für den Schuldner:

  • Keine Wohnung: Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen lehnen Wohnungsbewerber mit Betreibungseintrag fast ausnahmslos ab.
  • Kein Kredit / Leasing: Banken verweigern Hypotheken, Firmenkredite oder Fahrzeug-Leasings.
  • Lieferantenkredite gestrichen: Lieferanten stellen Geschäftskunden sofort auf Vorkasse um.

Genau aus diesem Grund ist die Androhung der Betreibung im letzten Mahnschreiben so wirksam: Kein rational handelnder Unternehmer riskiert leichtfertig einen Eintrag im Betreibungsregister!

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❓ Häufige Fragen (FAQ) zur Schweizer Betreibung

Kann man auch Schuldner im Ausland über die Schweizer Betreibung belangen?

Das schweizerische Betreibungsverfahren nach SchKG gilt grundsätzlich nur für Schuldner, die ihren Wohnsitz bzw. statutarischen Sitz in der Schweiz haben (oder über eine Schweizer Zweigniederlassung verfügen). Sitzt der Schuldner in Deutschland oder Österreich, müssen die dortigen gerichtlichen Mahnverfahren (§ 688 ZPO DE bzw. § 244 ZPO AT) oder das europäische Mahnverfahren genutzt werden.

Was gilt als provisorischer Rechtsöffnungstitel nach Art. 82 SchKG?

Eine Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG ist jede Urkunde, aus der der unbedingte Wille des Schuldners hervorgeht, dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Dazu gehören: ein vom Kunden gegengezeichneter Vertrag, eine schriftlich oder qualifiziert elektronisch bestätigte Offerte mit Leistungsnachweis, ein unterzeichneter Lieferschein oder ein Schuldschein. Reine einseitige Rechnungen ohne Bestätigung des Kunden genügen nicht als Rechtsöffnungstitel!

Wie kann ein ungerechtfertigter Betreibungseintrag gelöscht werden?

Wird jemand zu Unrecht betrieben, kann er nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt ein Gesuch stellen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt gegeben wird. Das Amt setzt dem Gläubiger daraufhin eine 20-tägige Frist zum Nachweis, dass er ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Reagiert der Gläubiger nicht, wird der Eintrag für Dritte unsichtbar geschaltet.