Aufmaßblatt Vorlage & VOB-Abzugsregeln: Übermessung bis 2,5 m² bei Maler, Putz, Trockenbau & Fliesen
Wann dürfen Fenster und Türen im Aufmaß übermessen werden? Warum nicht prüfbare Aufmaße die Rechnungsfälligkeit nach § 14 VOB/B blockieren – und wie Sie Streit mit Architekten durch ein gemeinsames Aufmaßprotokoll vermeiden.
Aufmaß mit automatischer VOB/C-Übermessung erfassen
Erfassen Sie Raum- und Flächenaufmaße online. Der Rechner wendet die VOB-Übermessungsregeln für Öffnungen ≤ 2,5 m² vollautomatisch an und generiert ein unterschriftsreifes Aufmaßblatt.
1. Die 2,5 m²-Regel der VOB/C: Warum Öffnungen nicht abgezogen werden
Ein ständiger Zankapfel zwischen Bauherren, Bauleitern und Handwerkern ist der Abzug von Fenster- und Türöffnungen. Viele Bauherren fordern: „Wo ein Fenster ist, haben Sie ja keine Farbe gestrichen oder keinen Putz aufgetragen – also müssen Sie das Fenster abziehen!“
Diese Forderung widerspricht jedoch den verbindlichen Abrechnungsregeln der VOB Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – ATV).
Die gesetzliche Begründung der Übermessung:
Das Bearbeiten von Ecken, Kanten, Fensterlaibungen, das Anbringen von Eckschutzschienen, das Abkleben von Rahmen und der Zuschnitt von Platten oder Fliesen erfordert einen wesentlich höheren Zeit- und Materialaufwand als das Bearbeiten einer durchgehenden, glatten Wandfläche.
Aus diesem Grund bestimmt die VOB/C einheitlich: Aussparungen und Öffnungen bis einschließlich 2,5 m² Einzelgröße werden übermessen (sie werden als volle Arbeitsfläche berechnet). Erst bei Öffnungen von mehr als 2,5 m² erfolgt ein Flächenabzug – im Gegenzug werden Laibungen dann separat vergütet!
2. VOB/C-Übermessungsregeln nach Gewerken im Überblick
| Gewerk / Handwerk | Norm | Übermessungsgrenze | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Maler- & Lackierarbeiten | ATV DIN 18363 | ≤ 2,5 m² Einzelfläche | Türen & Fenster bis 2,5 m² übermessen; bei > 2,5 m² Abzug + Laibungen nach lfm oder m² |
| Putz- & Stuckarbeiten | ATV DIN 18350 | ≤ 2,5 m² Einzelfläche | Wandöffnungen übermessen; Eckprofile und Anputzleisten gesondert abrechnen |
| Trockenbauarbeiten | ATV DIN 18340 | ≤ 2,5 m² Einzelfläche | Stützen bis 0,5 m Umfang und Balken übermessen; Revisionsöffnungen |
| Fliesen- & Plattenarbeiten | ATV DIN 18352 | ≤ 2,5 m² Einzelfläche | Sanitärobjekte, Badewannen & Nischen bis 2,5 m² übermessen |
| Estricharbeiten | ATV DIN 18353 | ≤ 0,5 m² Einzelfläche | Aussparungen für Rohrdurchführungen bis 0,5 m² übermessen |
| Heizungs- & Sanitärtechnik (SHK) | ATV DIN 18380 | Rohrlängen durchgehend | Armaturen, Bögen und Ventile werden in der Rohrlänge durchgemessen |
3. Prüfbarkeit & Gemeinsames Aufmaß: Beweissicherung vor Ort
Nach § 14 Abs. 1 VOB/B müssen Handwerkerrechnungen so aufgestellt werden, dass sie für den Auftraggeber nachprüfbar sind. Fehlen Skizzen, Positionsbezüge oder Aufmaßblätter, ist die Rechnung nicht prüfbar – und der Bauherr muss sie nicht bezahlen!
Der Goldstandard: Das gemeinsame Aufmaß (§ 14 Abs. 2 VOB/B & SIA 118 Art. 142)
Das Gesetz sieht vor, dass die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam vorgenommen werden. Dies ist unerlässlich für:
- Rohrleitungen, Fußbodenheizungen und Estrichdämmungen, bevor der Zementestrich gegossen wird.
- Kabeltrassen und Installationsrohre in Wänden vor dem Verputzen.
- Dämmstoffstärken in Trockenbauwänden vor dem Beplanken mit Gipskartonplatten.
Praxis-Tipp bei unkooperativen Bauherren: Verweigert der Auftraggeber den gemeinsamen Termin oder erscheint nicht, setzen Sie ihm eine angemessene Frist (z.B. 6 Werktage). Verstreicht diese Frist fruchtlos, gilt das vom Handwerker allein gefertigte Aufmaß als verbindlich anerkannt (§ 14 Abs. 2 Satz 2 VOB/B)!
4. Aufbau eines normgerechten Aufmaßblattes
Ein professionelles Aufmaßblatt enthält folgende Elemente im Tabellenkopf und in den Positionszeilen:
Häufige Fragen zu Aufmaßen & VOB-Abzügen
Gilt die 2,5 m²-Übermessungsregel auch bei BGB-Verträgen?
Wurde im Vertrag nicht ausdrücklich die VOB/B bzw. VOB/C vereinbart, gilt das BGB. Allerdings gelten die VOB/C ATV-Normen in der deutschen Rechtsprechung als allgemein anerkannte Regeln der Technik und Handelsbrauch im Baugewerbe. Dennoch empfiehlt es sich, die VOB/C im Angebot oder Vertrag ausdrücklich zur Abrechnungsgrundlage zu erklären.
Wie werden Laibungen abgerechnet, wenn eine Öffnung größer als 2,5 m² ist?
Wird eine Fenster- oder Türöffnung wegen einer Größe von über 2,5 m² abgezogen, hat der Handwerker Anspruch auf Vergütung der Laibungsflächen. Diese werden je nach Ausschreibung entweder als gesonderte Quadratmeterfläche (Laibungstiefe × Laibungsumfang) oder als laufende Meter (lfm) mit eigenem Einheitspreis abgerechnet.
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