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Abrechnungs-Standard 2026 • VOB/C ATV, DIN 18363 & SIA 118

Aufmaßblatt Vorlage & VOB-Abzugsregeln: Übermessung bis 2,5 m² bei Maler, Putz, Trockenbau & Fliesen

Wann dürfen Fenster und Türen im Aufmaß übermessen werden? Warum nicht prüfbare Aufmaße die Rechnungsfälligkeit nach § 14 VOB/B blockieren – und wie Sie Streit mit Architekten durch ein gemeinsames Aufmaßprotokoll vermeiden.

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Erfassen Sie Raum- und Flächenaufmaße online. Der Rechner wendet die VOB-Übermessungsregeln für Öffnungen ≤ 2,5 m² vollautomatisch an und generiert ein unterschriftsreifes Aufmaßblatt.

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1. Die 2,5 m²-Regel der VOB/C: Warum Öffnungen nicht abgezogen werden

Ein ständiger Zankapfel zwischen Bauherren, Bauleitern und Handwerkern ist der Abzug von Fenster- und Türöffnungen. Viele Bauherren fordern: „Wo ein Fenster ist, haben Sie ja keine Farbe gestrichen oder keinen Putz aufgetragen – also müssen Sie das Fenster abziehen!“

Diese Forderung widerspricht jedoch den verbindlichen Abrechnungsregeln der VOB Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – ATV).

Die gesetzliche Begründung der Übermessung:

Das Bearbeiten von Ecken, Kanten, Fensterlaibungen, das Anbringen von Eckschutzschienen, das Abkleben von Rahmen und der Zuschnitt von Platten oder Fliesen erfordert einen wesentlich höheren Zeit- und Materialaufwand als das Bearbeiten einer durchgehenden, glatten Wandfläche.

Aus diesem Grund bestimmt die VOB/C einheitlich: Aussparungen und Öffnungen bis einschließlich 2,5 m² Einzelgröße werden übermessen (sie werden als volle Arbeitsfläche berechnet). Erst bei Öffnungen von mehr als 2,5 m² erfolgt ein Flächenabzug – im Gegenzug werden Laibungen dann separat vergütet!

2. VOB/C-Übermessungsregeln nach Gewerken im Überblick

Gewerk / Handwerk Norm Übermessungsgrenze Besonderheiten
Maler- & Lackierarbeiten ATV DIN 18363 ≤ 2,5 m² Einzelfläche Türen & Fenster bis 2,5 m² übermessen; bei > 2,5 m² Abzug + Laibungen nach lfm oder m²
Putz- & Stuckarbeiten ATV DIN 18350 ≤ 2,5 m² Einzelfläche Wandöffnungen übermessen; Eckprofile und Anputzleisten gesondert abrechnen
Trockenbauarbeiten ATV DIN 18340 ≤ 2,5 m² Einzelfläche Stützen bis 0,5 m Umfang und Balken übermessen; Revisionsöffnungen
Fliesen- & Plattenarbeiten ATV DIN 18352 ≤ 2,5 m² Einzelfläche Sanitärobjekte, Badewannen & Nischen bis 2,5 m² übermessen
Estricharbeiten ATV DIN 18353 ≤ 0,5 m² Einzelfläche Aussparungen für Rohrdurchführungen bis 0,5 m² übermessen
Heizungs- & Sanitärtechnik (SHK) ATV DIN 18380 Rohrlängen durchgehend Armaturen, Bögen und Ventile werden in der Rohrlänge durchgemessen

3. Prüfbarkeit & Gemeinsames Aufmaß: Beweissicherung vor Ort

Nach § 14 Abs. 1 VOB/B müssen Handwerkerrechnungen so aufgestellt werden, dass sie für den Auftraggeber nachprüfbar sind. Fehlen Skizzen, Positionsbezüge oder Aufmaßblätter, ist die Rechnung nicht prüfbar – und der Bauherr muss sie nicht bezahlen!

Der Goldstandard: Das gemeinsame Aufmaß (§ 14 Abs. 2 VOB/B & SIA 118 Art. 142)

Das Gesetz sieht vor, dass die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam vorgenommen werden. Dies ist unerlässlich für:

  • Rohrleitungen, Fußbodenheizungen und Estrichdämmungen, bevor der Zementestrich gegossen wird.
  • Kabeltrassen und Installationsrohre in Wänden vor dem Verputzen.
  • Dämmstoffstärken in Trockenbauwänden vor dem Beplanken mit Gipskartonplatten.

Praxis-Tipp bei unkooperativen Bauherren: Verweigert der Auftraggeber den gemeinsamen Termin oder erscheint nicht, setzen Sie ihm eine angemessene Frist (z.B. 6 Werktage). Verstreicht diese Frist fruchtlos, gilt das vom Handwerker allein gefertigte Aufmaß als verbindlich anerkannt (§ 14 Abs. 2 Satz 2 VOB/B)!

4. Aufbau eines normgerechten Aufmaßblattes

Ein professionelles Aufmaßblatt enthält folgende Elemente im Tabellenkopf und in den Positionszeilen:

// KOPFDATEN PRÜFBARES AUFMAßPROTOKOLL
Bauvorhaben: BV Neubau Sonnenhang 4, 80339 München
Gewerk: Maler- & Lackierarbeiten / Putzarbeiten
Aufmaßdatum: 23.10.2026 | Aufmaß-Nr: AM-01
Auftragnehmer: Meisterbetrieb Müller GmbH | Bauleitung: Schmidt Architekten
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Pos 01.01: Innenputz Wohnzimmer Wände
Formel: 2 × (L 5,80m + B 4,20m) × H 2,65m = 53,00 m²
Abzug: Fensterfront 2,00m × 1,60m = 3,20 m² (> 2,5 m²: Abzug voll wirksam)
Abrechnungsmenge Pos 01.01: 53,00 m² - 3,20 m² = 49,80 m²
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Pos 01.02: Malerarbeiten Decke Flur
Formel: L 6,40m × B 2,20m = 14,08 m²
Öffnung Tür: 0,90m × 2,00m = 1,80 m² (≤ 2,5 m²: Übermessen gem. DIN 18363!)
Abrechnungsmenge Pos 01.02: 14,08 m² (kein Flächenabzug)

Häufige Fragen zu Aufmaßen & VOB-Abzügen

Gilt die 2,5 m²-Übermessungsregel auch bei BGB-Verträgen?

Wurde im Vertrag nicht ausdrücklich die VOB/B bzw. VOB/C vereinbart, gilt das BGB. Allerdings gelten die VOB/C ATV-Normen in der deutschen Rechtsprechung als allgemein anerkannte Regeln der Technik und Handelsbrauch im Baugewerbe. Dennoch empfiehlt es sich, die VOB/C im Angebot oder Vertrag ausdrücklich zur Abrechnungsgrundlage zu erklären.

Wie werden Laibungen abgerechnet, wenn eine Öffnung größer als 2,5 m² ist?

Wird eine Fenster- oder Türöffnung wegen einer Größe von über 2,5 m² abgezogen, hat der Handwerker Anspruch auf Vergütung der Laibungsflächen. Diese werden je nach Ausschreibung entweder als gesonderte Quadratmeterfläche (Laibungstiefe × Laibungsumfang) oder als laufende Meter (lfm) mit eigenem Einheitspreis abgerechnet.

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