1. Die Entfernungspauschale 2026 in Deutschland
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG können Beschäftigte für jeden vollen Arbeitstag, an dem sie ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, folgende Pauschalbeträge ansetzen:
Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke. Beispiel bei 18 km Entfernung: 18 × 0,30 € = 5,40 € pro Arbeitstag.
Erhöhter Pauschalsatz zur Entlastung von Fernpendlern. Bei 45 km Entfernung: (20 × 0,30 €) + (25 × 0,38 €) = 6,00 € + 9,50 € = 15,50 € pro Tag.
Es zählt grundsätzlich die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Eine verkehrsgünstigere, längere Strecke darf nur dann angesetzt werden, wenn sie nachweislich zu einer regelmäßigen Zeiteinsparung führt.
2. Wichtiger Unterschied: Pendlerpauschale vs. Dienstreise-Kilometergeld
In der Praxis werden diese beiden Pauschalen häufig verwechselt:
| Kriterium | Pendlerpauschale (Wege zur Arbeit) | Dienstreise-Kilometerpauschale |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG | § 9 Abs. 1 Nr. 4a / BRKG |
| Berechnete Strecke | Nur einfache Wegstrecke | Tatsächlich gefahrene Hin- & Rückfahrt |
| Pauschalsatz Pkw | 0,30 € (bis 20 km) / 0,38 € (ab 21 km) | 0,30 € je gefahrenem Kilometer |
| Erstattungsart | Werbungskostenabzug (ESt-Erklärung) | 100% steuerfreie AG-Auszahlung |
3. Kilometergeld & Fahrkosten in Österreich und der Schweiz
🇦🇹 Österreich: Amtliches Kilometergeld & Pendlerpauschale
In Österreich beträgt das amtliche Kilometergeld für Dienstreisen mit eigenem Pkw 0,42 Euro/km (Motorrad 0,24 Euro/km, Fahrrad 0,38 Euro/km). Für die täglichen Fahrten zur Arbeit gibt es die „kleine“ und „große“ Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro (2,00 Euro pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke pro Kalenderjahr).
🇨🇭 Schweiz: Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer
In der Schweiz sind die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort bei der direkten Bundessteuer auf maximal 3.200 CHF pro Jahr gedeckelt (FABI-Vorlage). Viele Kantone haben eigene Höchstgrenzen eingeführt (z. B. Kanton Zürich 5.000 CHF, Kanton Bern unbeschränkt). Bei Dienstreisen gilt ein empfohlener Satz von 0,70 CHF pro gefahrenem Kilometer.
4. Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale: Das Doppelabzugs-Verbot
Mit der Entfristung der Homeoffice-Pauschale (6,00 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr bzw. 210 Tage) stellt sich die Frage des täglichen Ausschlusses:
Wer morgens von zu Hause arbeitet und mittags ins Büro fährt, darf für diesen Tag nur die Pendlerpauschale geltend machen. Ein doppelter Ansatz von Homeoffice-Tagespauschale und Entfernungspauschale am selben Kalendertag ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
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