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FIBU & USt-Compliance

Skonto buchen & Vorsteuerkorrektur nach § 17 UStG: SKR03, SKR04 & Schweiz

Ein Skontoabzug mindert die kaufmännische Bemessungsgrundlage einer Rechnung. Steuerrechtlich zieht dies eine zwingende Korrektur der gezogenen Vorsteuer nach sich. Hier erfahren Sie, wie Sie Lieferanten- und Kundenskonti in DATEV, Lexware und modernen ERP-Systemen normkonform verbuchen.

Aktualisiert: Oktober 2026 • Rechtsquellen: § 17 Abs. 1 UStG, § 16 öst. UStG, Art. 41 MWSTG • Lesezeit: ca. 7 Minuten
§

Die steuerliche Grundregel nach § 17 UStG

Wird das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung nachträglich gemindert (z. B. durch Skonto, Rabatt oder Bonus), so hat der leistende Unternehmer den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Gleichermaßen hat der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu korrigieren. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Minderung des Entgelts eingetreten ist (also bei Zahlung).

1. Lieferantenskonto verbuchen (Kreditorenbuchhaltung)

Zieht Ihr Unternehmen beim Bezahlen einer Lieferantenrechnung Skonto ab, handelt es sich um ein erhaltenes Skonto. Dieses mindert nachträglich Ihre Anschaffungskosten sowie die zuvor in voller Höhe geltend gemachte Vorsteuer.

Praxisbeispiel (Deutschland, 19 % USt):

Warenlieferung Netto: 10.000,00 €
+ 19 % Vorsteuer: 1.900,00 €
Bruttorechnungsbetrag: 11.900,00 €
2 % Skonto brutto: -238,00 € (200 € Netto + 38 € VSt)
Tatsächlicher Banküberweisungsbetrag: 11.662,00 €

Buchungssätze im Vergleich (SKR03 vs. SKR04)

DATEV SKR03 Prozessgliederung
1. Rechnungseingang: 3400 Wareneingang 19 %: 10.000 €
1576 Vorsteuer 19 %: 1.900 €
an 1600 Verbindlichkeiten: 11.900 €
2. Zahlung unter Skontoabzug: 1600 Verbindlichkeiten: 11.900 €
an 1200 Bank: 11.662 €
an 3736 Erhaltene Skonti 19 %: 200 €
an 1576 Vorsteuer 19 %: 38 €

*Hinweis: DATEV-Konto 3736 ist ein Automatikkonto (AM). Bucht man 238 € auf 3736, teilt die Software Vorsteuer und Nettosparnis automatisch auf.

DATEV SKR04 Abschlussgliederung
1. Rechnungseingang: 5400 Wareneingang 19 %: 10.000 €
1406 Vorsteuer 19 %: 1.900 €
an 3300 Verbindlichkeiten: 11.900 €
2. Zahlung unter Skontoabzug: 3300 Verbindlichkeiten: 11.900 €
an 1800 Bank: 11.662 €
an 5736 Erhaltene Skonti 19 %: 200 €
an 1406 Vorsteuer 19 %: 38 €

*Hinweis: Auch Konto 5736 in SKR04 führt bei Nutzung des Automatismus zur automatischen Vorsteuerentlastung im USt-Voranmeldungsformular (Kennziffer 66).

2. Kundenskonto verbuchen (Debitorenbuchhaltung)

Gewähren Sie einem Kunden Skonto und dieser überweist fristgerecht den gekürzten Betrag, handelt es sich um ein gewährtes Skonto (Erlösschmälerung). Sie müssen Ihre abzuführende Umsatzsteuer entsprechend um den enthaltenen Steuerbetrag nach unten anpassen.

Sachverhalt SKR03 Konto SKR04 Konto Wirkung in der GuV
Gewährte Skonti 19 % USt 8736 6736 Erlösschmälerung (Umsatzerlöse sinken)
Gewährte Skonti 7 % USt 8731 6731 Erlösschmälerung (ermäßigter Steuersatz)
Erhaltene Skonti 19 % USt 3736 5736 Aufwandsminderung (Wareneinsatz sinkt)
Erhaltene Skonti 7 % USt 3731 5731 Aufwandsminderung (Wareneinsatz sinkt)

3. Besonderheiten in Österreich (UStG § 16) und Schweiz (MWSTG Art. 41)

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Österreich (KMU-Kontenrahmen)

In Österreich regelt § 16 UStG 1994 die Berichtigung der Steuergrundlage. Im Einheitskontenrahmen buchen österreichische Unternehmen erhaltene Skonti typischerweise auf Konto 5880 (Lieferantenskonti 20 %) bzw. 5881 (10 %). Gewährte Skonti werden auf Konto 4400 (Kundenskonti 20 %) verbucht.

Vorsteuerformel (20 %):
VSt-Korrektur = Skontobetrag × (20 / 120)
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Schweiz (MWSTG Art. 41)

Gemäß Art. 41 MWSTG (Schweizerisches Mehrwertsteuergesetz) sind nachträgliche Preisminderungen wie Skonti in der Abrechnungsperiode zu berücksichtigen, in welcher sie in den Geschäftsbüchern verbucht werden.

Normalsatz 2026: 8,1 % MWST
MWST-Korrektur = Skontobetrag × (8,1 / 108,1)
Reduzierter Satz: 2,6 % MWST

*Hinweis für Saldosteuersatz-Anwender: Bei der Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode erfolgt keine separate Vorsteuerkorrektur, da der Bruttoumsatz nach Skontoabzug mit dem bewilligten Saldosteuersatz versteuert wird.

Häufige Fragen (FAQ) zur Skonto-Buchung

Muss der Lieferant eine Rechnungskorrektur oder Gutschrift ausstellen?

Nein! Wenn auf der Originalrechnung die Skontobedingungen (z. B. "2 % Skonto bei Zahlung bis 15.11.") klar ausgewiesen sind, ist keine separate Gutschrift oder berichtigte Rechnung erforderlich. Der Zahlungsbeleg (Kontoauszug mit Abzug) zusammen mit der Eingangsrechnung gilt für das Finanzamt als vollständiger Nachweis der Entgeltminderung.

Was passiert, wenn der Kunde unberechtigt Skonto abzieht?

Zieht ein Kunde Skonto ab, obwohl die Zahlungsfrist verstrichen war oder kein Skonto vereinbart wurde, bleibt der Restbetrag als offene Forderung bestehen. Der leistende Unternehmer kann den Differenzbetrag anmahnen. Eine Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 UStG darf erst dann erfolgen, wenn der Unternehmer auf die Nachforderung definitiv verzichtet (z. B. durch Ausbuchung aus Kulanz).

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