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GWG & Sammelposten 2026

GWG-Grenzen 2026: Geringwertige Wirtschaftsgüter in DE, AT & CH im Vergleich

Nicht jede Anschaffung muss über viele Jahre mühsam im Anlagenspiegel fortgeführt werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gewährt das Steuerrecht Erleichterungen bis hin zur 100%igen Sofortabschreibung. Hier finden Sie alle aktuellen Grenzwerte und Wahlrechte für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Aktualisiert: Oktober 2026 • Rechtsquellen: § 6 Abs. 2 & 2a EStG (DE), § 13 EStG (AT), Art. 960a OR (CH) • Lesezeit: ca. 6 Minuten
⚖️

Die Wertgrenzen auf einen Blick

🇩🇪 Deutschland
800 € Netto

Sofort-AfA (§ 6 Abs. 2 EStG) oder 1.000 € Sammelposten

🇦🇹 Österreich
1.000 € Netto

Volle Sofort-AfA im Jahr (§ 13 EStG) ohne Halbjahresregel

🇨🇭 Schweiz
1.000–2.000 CHF

Direkte Verbuchung als Kleininventar / Betriebsaufwand

1. Die drei GWG-Stufen in Deutschland (§ 6 EStG)

Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es ein dreistufiges System für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:

Stufe 1: Bis 250,00 € Netto (Bagatellgrenze) Kein Verzeichnis

Wirtschaftsgüter bis 250 € (ohne Vorsteuer) können sofort als Betriebsausgabe (z. B. auf das Buchungskonto Werkzeuge und Kleingeräte) verbucht werden. Es muss kein Verzeichnis geführt und keine Aufnahme in das Anlagenverzeichnis vorgenommen werden.

Stufe 2: 250,01 € bis 800,00 € Netto (Klassisches GWG) Sofortabschreibung

Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 800,00 € können im Anschaffungsjahr zu 100 % voll abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Bedingung: Das Wirtschaftsgut muss in ein besonderes Verzeichnis (oder auf ein separates Buchungskonto, z. B. SKR03 Konto 0480 / 0485) aufgenommen werden.

Stufe 3: Wahlrecht Sammelposten (Pool) bis 1.000,00 € Netto 5 Jahre linear

Alternativ zur 800-€-Sofort-AfA kann ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet werden. Alle Anschaffungen zwischen 250,01 € und 1.000,00 € des Jahres werden zusammengefasst und pauschal über 5 Jahre mit jeweils 20 % pro Jahr aufgelöst. Scheidet ein Gut vorher aus (Verkauf, Verlust), wird der Pool nicht gemindert.

⚠️ Wichtiges Wahlrecht: Das Wahlrecht (800 € Sofort-AfA ODER 1.000 € Sammelposten) muss für alle Anschaffungen eines Wirtschaftsjahres einheitlich ausgeübt werden!

2. Die 3 Kriterien: Wann ist ein Gegenstand ein GWG?

Ein Wirtschaftsgut qualifiziert sich nur dann als GWG, wenn alle drei folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:

1. Beweglich

Das Gut muss körperlich beweglich sein. Unbewegliche Gegenstände (z.B. Gebäude, Umbauten) und immaterielle Güter (Lizenzen, Software) können formal keine GWG sein (Ausnahme: 1-Jahres-Digital-AfA für Software).

2. Abnutzbar

Das Gut muss durch Nutzung, Zeitablauf oder Witterung an Wert verlieren (z.B. Maschinen, Büromöbel). Grund und Boden oder Kunstgegenstände sind nicht abnutzbar.

3. Selbstständig nutzbar

Das Gut muss aus sich heraus eine eigenständige Funktion erfüllen. Ein PC-Monitor, eine Computermaus oder ein Drucker ohne Scan-Funktion sind nicht selbstständig nutzbar, ein Multifunktionsgerät (Drucken, Kopieren, Scannen) hingegen schon.

3. Österreich (§ 13 EStG) & Schweizer Praxis (Art. 960a OR)

🇦🇹

Österreich: 1.000 € Grenze

In Österreich wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in § 13 EStG auf 1.000,00 € angehoben. Der gesamte Betrag kann im Jahr der Anschaffung bzw. Inbetriebnahme zu 100 % als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Es gilt hierbei keine Halbjahres-AfA.

🇨🇭

Schweiz: Kleininventar Praxis

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) enthält keine starre einkommensteuerliche GWG-Grenze. Nach Art. 960a OR und kantonaler Steuerpraxis dürfen Anschaffungen unter 1.000 bis 2.000 CHF direkt erfolgswirksam über die Erfolgsrechnung (Konto Verwaltungsaufwand / Kleininventar) ausgebucht werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu GWG

Gilt die GWG-Grenze brutto (inkl. MwSt) oder netto?

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer gilt immer der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zählt hingegen der Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer für die Prüfung der GWG-Grenze.

Darf man Skonto und Rabatte von den Anschaffungskosten abziehen?

Ja! Maßgeblich für die GWG-Prüfung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Skonti, Rabatte und Nachlässe, jedoch zuzüglich anfallender Anschaffungsnebenkosten (z.B. Fracht, Montage).

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